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Verkehrsmedizinische Begutachtung

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kommt nach der Fahreignungsverordnung (FeV) dann in Betracht, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers begründen können. In diesen Fällen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens durch den Führerscheinbewerber oder -inhaber an. Hierfür relevante Erkrankungen aus dem neurologischen Bereich sind beispielsweise Epilepsie, Demenz, Parkinson-Erkrankung, Schwindel, Narkolepsie, Folgezustände nach Schlaganfall sowie Erkrankungen mit Hirn-, Rückenmarks- oder Nervenschädigungen. Das Gutachten hat der Führerscheinbewerber bzw. -inhaber auf eigene Kosten beizubringen.

Wenn Sie eine neurologische „verkehrsmedizinische Begutachtung“ benötigen und wünschen, sprechen Sie uns bitte gezielt darauf an.

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