Leistungsangebot
Verkehrsmedizinische BegutachtungVerkehrsmedizinische Begutachtung
Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kommt nach der Fahreignungsverordnung (FeV) dann in Betracht, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers begründen können. In diesen Fällen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens durch den Führerscheinbewerber oder -inhaber an. Hierfür relevante Erkrankungen aus dem neurologischen Bereich sind beispielsweise Epilepsie, Demenz, Parkinson-Erkrankung, Schwindel, Narkolepsie, Folgezustände nach Schlaganfall sowie Erkrankungen mit Hirn-, Rückenmarks- oder Nervenschädigungen. Das Gutachten hat der Führerscheinbewerber bzw. -inhaber auf eigene Kosten beizubringen.
Wenn für Sie eine „verkehrsmedizinische Begutachtung“ aus neurologischen Gründen in Betracht kommt, sprechen Sie uns bitte gezielt darauf an. Es erfolgt dann zunächst ein zeitnaher organisatorischer Kontakt, bei dem wir u.a. das Schreiben der Führerscheinstelle und weitere aussagekräftige ärztliche Vorberichte benötigen, damit wir dann den eigentlichen Termin für die Untersuchung planen können. Auch werden Sie dann über die genauen Kosten informiert