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Verkehrsmedizinische Begutachtung

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kommt nach der Fahreignungsverordnung (FeV) dann in Betracht, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers begründen können. In diesen Fällen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens durch den Führerscheinbewerber oder -inhaber an. Auch empfehlen manchmal medizinische Einrichtungen (z.B. Rehakliniken) die Durchführung eines entsprechenden Gutachtens z.B. nach einem Schlaganfall oder einer anderen akuten Erkrankung. Relevante Erkrankungen aus dem neurologischen Bereich sind beispielsweise Epilepsie, Demenz, Parkinson-Erkrankung, Schwindel, Narkolepsie, Folgezustände nach Schlaganfall sowie Erkrankungen mit Hirn-, Rückenmarks- oder Nervenschädigungen. Das Gutachten hat der Führerscheinbewerber bzw. -inhaber auf eigene Kosten beizubringen.

Wenn Sie eine neurologische „verkehrsmedizinische Begutachtung“ benötigen und bei uns anfragen möchten, senden Sie uns eine Mail an: praxis@neurologie-am-diak.de

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